■ Erlangung von Wissen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen
■ Prävention zur Vermeidung eines negativen Betriebsklimas
■ Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Schaffung klarer Kommunikationsverhältnisse
■ Sicherheit im Arbeitsumfeld
■ Steigerung des psychischen Wohlbefindens
Mobbing ist ein Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Aus diesem Grund ist das Unternehmen verpflichtet, konkreten Hinweisen nachzugehen und dieses Verhalten zu ahnden. Das bedeutet, dass der Mobber mit Konsequenzen rechnen muss; diese können von der Ermahnung bis hin zur Kündigung gehen. Der Gemobbte hat einen Unterlassungsanspruch und kann bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Schadenersatz, auch vom Arbeitgeber, fordern. Daneben kann der Arbeitgeber gerichtlich verpflichtet werden, Mobbing abzustellen.
Kurzporträt
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