AGG
Unter AGG versteht man das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches im August 2006 in Kraft trat und bis 2013 stetig aktualisiert wurde. Ziel des AGG ist es die Benachteiligung einzelner oder mehrerer Mitarbeiter, Bewerber und Menschen im Allgemeinen zu verhindern. Demnach dürfen keine Einschränkungen auf Grund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung stattfinden. Die Unterbindung der Diskriminierung einer oder mehrerer Teilnehmer des gesellschaftlichen Lebens, bezieht sich nicht nur auf Bewerbungen, Anstellungen, Arbeitsentgeltberechnungen, Entlassungen und Aufstiegsmöglichkeiten, sondern beginnt bereits bei der freien Wahl der Aus- und Weiterbildung. Die Richtlinien des AGG finden sich, neben der speziellen Anwendung im Arbeitsrecht, auch in allen weiteren Bereichen der Gesellschaft wieder.