Arbeitsvermittlung

Hierbei wird zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung unterschieden. Die Bundesagentur für Arbeit ist für die öffentliche Vermittlung zuständig und arbeiten im Rahmen des öffentlichen Dienstes. Private Arbeitsvermittler arbeiten sowohl für Arbeitssuchende als auch für Personal suchende Unternehmen und Institutionen. Die Arbeitnehmerüberlassung bzw. Leih- oder Zeitarbeit zählt ebenfalls als Maßnahme der Arbeitsvermittlung. Hierbei stellt ein Zeitarbeitsunternehmen dem Einsatzbetrieb Arbeitskräfte für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Das Unternehmen bekommt in diesem Zeitraum das unmittelbare arbeitgeberseitige Direktionsrecht übertragen.