Arbeitsvertrag

Zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein privatrechtlicher Vertrag zur Konstituierung eines Arbeitsverhältnisses abgeschlossen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Arbeitgeber, diese zu vergüten. Somit gibt es ein Austauschverhältnis zwischen der Arbeitsleistung und dem Entgeltanspruch des Arbeitnehmers. Im Bereich der Zeitarbeit werden in der Regel unbefristete Arbeitsverträge zwischen Arbeitskräften und deren Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen, inklusive aller normalen Rechten und Pflichten.