Equal Pay

Während einer Arbeitnehmerüberlassung soll der Leiharbeiter laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein Arbeitsentgelt in gleicher Höher bekommen, wie es ein Stammmitarbeiter in derselben Position hätte. Zum Arbeitsentgelt gehören neben Lohn oder Gehalt auch Sonderzuschläge. Ausnahmeregelungen können aufgrund von Tarifverträgen entstehen.