Fringe Benefits

Während es sich bei einer Gratifikation um eine freiwillige Sonderzuwendung neben dem Arbeitsentgelt in monetärer Form handelt, sind Fringe Benefits freiwillige Zusatzleistungen in Form von vergünstigten oder unentgeltlichen Produkten bzw. Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Firmenwagen (auch zur Privatnutzung), Laptop (auch zur Privatnutzung) Essensvergünstigungen, Jobticket oder Kinderbetreuung. Auch bei den Fringe Benefits besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Erhalt. Fringe Benefits können somit zur Mitarbeitermotivation und Attraktivität des Arbeitgebers beitragen.