Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag beschreibt ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis. Die Verträge laufen nach der Frist aus und es bedarf keiner zusätzlichen Kündigung. Man unterscheidet bei der Befristung des Arbeitsverhältnisses zwischen der Zweckbefristung und der Zeitbefristung. Eine Zweckbefristung erfolgt, wenn für eine bestimmte Tätigkeit Arbeitnehmer benötigt werden. Bei einer zeitlichen Befristung wird die Dauer kalendermäßig festgelegt. Für diese Form des befristeten Arbeitsverhältnisses muss jedoch ein konkreter Sachgrund vorliegen. Die Sachgründe sind gesetzlich geregelt. Wenn noch nie ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestand, können befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund abgeschlossen werden. Diese können innerhalb von 2 Jahren dreimal verlängert werden.