Gleitzeit

Ist im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers Gleitzeit vereinbart, so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens selbst bestimmen, wann er mit der täglichen Arbeit beginnt. Meist gilt Gleitzeit in Verbindung mit einer Kernarbeitszeit, zum Beispiel von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, in welcher der Arbeitnehmer zu arbeiten hat.