Personalakte

Mit der Personalakte bezeichnet man eine schriftliche Sammlung von verschiedenen Informationen über die einzelnen Mitarbeiter eines Unternehmens. In ihr findet man Personalinformationen, wie z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Rentenbescheid, Vertragsinformationen, wie z.B. der Arbeitsvertrag oder Gehaltsfestsetzungen, Tätigkeitsinformationen, wie z.B. Aufgabenbeschreibungen oder Personalbeurteilungen und Entgeltinformationen, wie z.B. die Lohnsteuer und Krankenkassenanmeldung. Des Weiteren werden in der Personalakte ebenso Informationen zur Abwesenheit eines Mitarbeiters, wie z.B. Urlaubs- und Krankheitsnachweise und Schriftverkehrsinformationen, wie z.B. Versetzungen oder Beförderungen, geführt. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine Personalakte einzusehen, um Erläuterungen zum Inhalt abzugeben und die Entfernung nicht richtiger Angaben zu fordern.