Personalpolitik

Unter Personalpolitik versteht man alle Grundsätze und Entscheidungen, die das Personal eines Unternehmens betreffen. Diese sind meist in einer schriftlichen Form fixiert, wie z.B. in einer Arbeitsordnung, Unternehmenssatzung oder Geschäftsordnung. Sie kann aber auch über eine mündliche Arbeitsanweisung erfolgen. Die Ziele einer Personalpolitik sind insbesondere die Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsmöglichkeit des Personals, die mithilfe verschiedener Maßnahmen erfolgen. Die Personalpolitik setzt sich aus verschiedenen Teilpolitiken zusammen. Dazu zählen beispielswiese die Arbeitszeitpolitik, die Einsatzpolitik, die Entgeltpolitik oder auch die Sozialpolitik.