Probezeit

Tritt ein Mitarbeiter seine neue Arbeitsstelle an, so ist in dessen Arbeitsvertrag meist eine Probezeit von drei bis sechs Monaten vereinbart. Bei Auszubildenden beträgt die Probezeit ein bis vier Monate. Da es keine gesetzliche Regelung zur Probezeit gibt, kann diese auch komplett entfallen. Während der Probezeit kann dem Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen oder fristlos, im Falle eines schwerwiegenden Verhaltensverstoßes, gekündigt werden. Auch der Arbeitnehmer besitzt während der Probezeit das Kündigungsrecht. Während der Probezeit soll die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers geprüft werden.