Stellenbeschreibung

Wenn eine Arbeitsstelle personenneutral, verbindlich und schriftlich erfolgt, bezeichnet man dies als Stellenbeschreibung. Zum Inhalt einer solchen Beschreibung zählen je nach Unternehmen die Aufgaben, Arbeitsinhalte und -ziele, erwünschte Kompetenzen und auch die Beziehungen zu anderen Stellen. Sie ist Bestandteil der Personalplanung. Die Formulierung erfolgt klar, einfach und unmissverständlich. Der Zweck einer Stellenbeschreibung sind die Schaffung einer transparenten überschneidungsfreien Ordnung der Zuständigkeiten sowie die Eingliederung der Stelle im Unternehmen, sie ist aber auch ein Hilfsmittel bei der der Karriereplanung und der Ermittlung des Personalbedarfs.