Equal Treatment

Während einer Arbeitnehmerüberlassung gilt laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment). Er besagt, dass der Leiharbeiter in dem Entleihunternehmen gleiche Arbeitsbedingungen genießt wie ein Festangestellter in ähnlicher Position. Zu den Arbeitsbedingungen gehören unter anderem das Arbeitsentgelt (Equal Pay) sowie weitere Arbeitsansprüche wie Fringe Benefits.